
Seit über 30 Jahren begleiten wir Menschen vor den kirchlichen Gerichten.
MITIS IUDEX DOMINUS IESUS · MMXV
Am 15. August 2015 erließ der Heilige Vater Franziskus das Apostolische Schreiben „Mitis Iudex Dominus Iesus“, das eine Reihe von Reformen einführte, um die Ehenichtigkeitsverfahren zugänglicher und schneller zu gestalten und damit dem Bedürfnis vieler Menschen zu entsprechen, ihren Glauben in Freiheit leben zu können, trotz der Schwierigkeiten, ihre Ehe für nichtig erklären zu lassen.
Es wurde ein kürzeres Verfahren eingeführt für bestimmte persönliche Umstände im Augenblick der Eheschließung, die in sich selbst hinreichend offenkundig sind, um die Nichtigkeit dieser Ehe zu begründen: ungeplante Schwangerschaft, fehlender Vernunftgebrauch, willensbestimmender Irrtum, hartnäckiges Verharren in einer außerehelichen Beziehung…
Außerdem wurde festgelegt, dass keine doppelte gleichlautende Entscheidung über die Nichtigkeit der Ehe mehr erforderlich ist, damit die Parteien zu einer neuen kanonischen Eheschließung zugelassen werden: die vom ersten Richter in seinem Urteil erlangte moralische Gewissheit reicht für sich allein aus, um die Nichtigkeit zu gewähren.

“Möge jeder Mensch seinen Glauben in Freiheit leben können, ohne dass die Schwierigkeiten eines nichtigen Bandes ihn daran hindern.”
Im Unterschied zur zivilen Scheidung löst die kanonische Nichtigkeit eine Ehe nicht auf; vielmehr erklärt sie, dass die Ehe aufgrund des Fehlens bestimmter wesentlicher Voraussetzungen im Augenblick der Eheschließung nie als gültiges sakramentales Band bestanden hat.
Die kanonische Ehe ist ein unauflösliches Band, das, um als gültig betrachtet zu werden, bestimmte wesentliche Bedingungen erfordert, wie zum Beispiel: die freie und vollständige Einwilligung, die Fähigkeit, die ehelichen Pflichten zu übernehmen, sowie das Fehlen kanonischer Ehehindernisse (Blutsverwandtschaft, vorangegangene, nicht für nichtig erklärte Ehe, fehlendes Mindestalter, Impotenz…) und weitere.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Wir werden Ihren Fall analysieren und prüfen, um die soliden rechtlichen Grundlagen zu finden, auf denen Sie Ihre Nichtigkeit beantragen können, damit Sie Ihren Wunsch verwirklichen können, Ihren Glauben in vollkommener Freiheit zu leben, ohne sich um etwas sorgen zu müssen.
Wir werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten, von Anfang bis Ende: wir bereiten die geeigneten Unterlagen und die maßgeblichen Zeugenaussagen vor, verfassen die entsprechende Nichtigkeitsklage und vertreten Sie vor dem zuständigen kirchlichen Gericht.

Fig. 02 — Codex Iuris Canonici
Unser Team von Mitarbeitern ist in allen spanisch-, englisch-, französisch-, italienisch-, deutsch- und portugiesischsprachigen Ländern tätig. Bei Bedarf reisen wir in jede Diözese der Welt. Wir sind nahe bei Ihnen.
Fig. 03 — 77 Länder / Regionen
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